Art. 1 Anwendungsbereich und Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen (im Folgenden als «AGB») gelten für die AEK Build Tec AG (nachfolgend AEKBT).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Lieferung von Produk-ten (insbesondere Software und Hardware), das Erbringen von Dienstleistungen für Projekte sowie Serviceleistungen durch die AEK Build Tec AG in den Bereichen Informatik und Tele-kommunikation.

1.3 Die Vertragsparteien werden im Folgenden als "AEKBT" und als "Kunde" bezeichnet.

1.4 Die nachstehenden AGB gelangen zur Anwen-dung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine ab-weichende Regelung besteht.

Art. 2 Angebot

2.1 Ein Angebot ist während der von der AEKBT genannten Frist verbindlich. Enthält ein Ange-bot keine Frist, bleibt die AEKBT während 30 Tagen gebunden.

2.2 Zusätzliche Anforderungen des Kunden, die nicht in den einzelnen Angeboten enthalten sind oder nach Vertragsabschluss eingebracht werden, sind separat zu vereinbaren.

2.3 Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum der AEKBT. Ohne die Einwilligung von AEKBT darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen ge-währt werden. Angaben, die vom Auftragneh-mer als Richtwerte bezeichnet werden, sind un-verbindlich und dienen zur Abschätzung von Grössenordnungen.

2.4 Die Auftragsannahme erfolgt durch das gegen-seitige Unterzeichnen des Vertrages resp. Of-ferten.

Art. 3 Vertragsabschluss (und Vertragshierarchie)

3.1 Der Vertragsabschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

3.2 Mündlich abgeschlossene Verträge werden in jedem Fall schriftlich bestätigt, mindestens per E-Mail.

3.3 Abweichende Regelung vorbehalten, treten schriftliche Verträge mit der rechtsgültigen Un-terzeichnung des Vertragsdokuments durch beide Vertragsparteien in Kraft.

3.4 Die Bestandteile des Vertrages und deren Rangfolge bestimmen sich nach dem Vertrags-

dokument. Ist im Vertrag keine Rangfolge ent-halten, gilt bei Widersprüchen zwischen den Bestandteilen die folgende Rangfolge:

1. Vertragsurkunde mit dem Service Level Ag-reement (SLA);

2. Hardwareübersicht;

3. diese AGB.

Art. 4 Art und Umfang der Services

4.1 Gegenstand und Inhalt der Leistungen bzw. Umfang der Arbeiten werden im Vertrag, in dem im Vertrag enthaltenen SLA, der Hardwareüber-sicht und diesen AGB festgelegt.

4.2 Bei Verträgen über die Erbringung von Service-leistungen wird zwischen den folgenden Ser-vicetypen unterschieden:

a. Servicevertrag, bei welchem die Serviceleis-tungen über eine Mindestlaufzeit von 24 Mo-naten erbracht werden;

b. Serviceabonnement, bei welchem die Ser-viceleistungen in Form von vertraglich fest-gelegten Stundenpaketen erbracht werden.

4.3 Die AEKBT verpflichtet sich zu einer sachkundi-gen sowie sorgfältigen und getreuen Ver-tragserfüllung.

Art. 5 Einsatz von Mitarbeitenden

5.1 Die AEKBT verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Ar-beitsweise der eingesetzten Mitarbeitenden so-wie zu deren Überwachung.

5.2 Auf Wunsch gibt die AEKBT dem Kunden die Namen und Funktionen der mit den vereinbar-ten Leistungen beauftragten Mitarbeitenden be-kannt.

Art. 6 Leistungsänderung

6.1 Die Vertragsparteien können jederzeit Änderun-gen der Leistungen und ihre Folgen auf die Ver-gütung vereinbaren. Vorbehalten bleiben Rege-lungen in der Hardwareübersicht.

6.2 Können sich die Vertragsparteien nicht über eine Änderung der Leistungen einigen, so läuft der Vertrag unverändert weiter.

Art. 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde hat der AEKBT rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informatio-nen und Vorgaben bekannt zu geben. Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Arbeiten von der AEKBT erschweren könn-ten.

7.2 Der Kunde erbringt alle im Vertrag ihm zuge-wiesenen Leistungen und Lieferungen termin-gerecht und in der erforderlichen Qualität. Un-terlässt er dies aus Gründen, die nicht die AEKBT zu vertreten hat, so hat er der AEKBT die nachweislich daraus resultierenden Mehr-kosten zu erstatten.

7.3 Der Kunde stellt der AEKBT die für die Erbrin-gung der Leistungen erforderliche Infrastruktur zur Verfügung. Er gewährt den Mitarbeitenden der AEKBT Zutritt zu den betreffenden Räu-men, Anlagen, IT-Systeme und erteilt die not-wendigen Berechtigungen.

7.4 Der Nachweis der erforderlichen Lizenzrechte für installierte Software ist ausschliesslich Sa-che des Kunden. Die AEKBT übernimmt keine Haftung für die korrekte Lizenzierung von Soft-ware.

Art. 8 Vergütung

8.1 Der Kunde bezahlt der AEKBT die im Vertrag festgelegte Vergütung.

8.2 Sofern nicht anders vereinbart, werden Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.3 Sämtliche Preisangaben verstehen sich in CHF exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen ande-ren Abgaben und Gebühren. Diese werden zu den jeweils geltenden Ansätzen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Art. 9 Zahlungsbedingungen

9.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung:

a. für Serviceverträge (vgl. Ziff. 4.2.a.): jeweils jährlich im Voraus im Januar. Bei einem un-terjährigen Vertragsschluss erfolgt die Rech-nungsstellung pro rata temporis,

b. für Serviceabonnemente (vgl. Ziff. 4.2.b.): bei Vertragsabschluss in der Höhe der ver-einbarten Anzahl an Stundenpaketen,

c. für alle übrigen wiederkehrenden Leistun-gen: monatlich im Voraus,

d. für einmalige Projekt-Leistungen: monatlich nach Aufwand.

9.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeit-raum andauernden Aufträgen können Teilzah-lungen, Zahlungspläne etc. verabredet werden. Die einzelnen Zahlungstermine und die Zah-lungsraten sind in der Vertragsurkunde verein-bart.

9.3 Rechnungen sind rein netto 30 Tage ab Rech-nungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Recht-zeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei AEKBT massgebend.

9.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Leistung aus Gründen, die

die AEKBT nicht zu vertreten hat, verzögert o-der unmöglich wird.

9.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weite-res in Verzug und schuldet der AEKBT den ge-setzlichen Verzugszins.

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegen-forderungen mit Forderungen der AEKBT zu verrechnen.

Art. 10 Beizug von Dritten

Die AEKBT ist berechtigt, Dritte zur Leistungs-erbringung beizuziehen. Der Kunde wird in ge-eigneter Form darüber informiert. Die AEKBT haftet für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten.

Art. 11 Gegenstände der AEKBT

11.1 Gegenstände, die dem Kunden (insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung des Vertrags) von der AEKBT zur Verfügung gestellt werden, ver-bleiben vollumfänglich im Eigentum der AEKBT. Daran bestehende allfällige Immaterialgüter-rechte verbleiben ebenfalls vollumfänglich bei der AEKBT. Dem Kunden werden diesbezügli-che Nutzungsrechte nur insoweit eingeräumt, als sie für die Erfüllung des Vertrages notwen-dig sind.

11.2 Bei Vertragsende, Vertragserfüllung oder auf Verlangen sind diese Gegenstände jederzeit an die AEKBT herauszugeben. Ein Retentions-recht des Kunden an Gegenständen der AEKBT wird wegbedungen.

Art. 12 Vertragsdauer und Kündigung bei Dauerver-trägen

12.1 Sofern nichts anderes vereinbart, kann jede Partei den Vertrag jeweils auf Ende eines Ka-lenderjahres kündigen.

12.2 Wurde im Vertrag eine Mindestlaufzeit verein-bart (z.B. bei Serviceverträgen), ist eine Kündi-gung frühestens auf Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.

12.3 Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und hat schriftlich zu erfolgen.

Art. 13 Termine und Verzug

13.1 Termine gelten mit der Bereitstellung der Leis-tung durch die AEKBT als eingehalten.

13.2 Hält die AEKBT verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übri-gen Fällen hat der Kunde die AEKBT durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung ei-ner angemessenen Nachfrist in Verzug zu set-zen.

13.3 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn die bestimmungsgemässe Nutzung durch den Kun-den möglich beziehungsweise nicht beeinträch-tigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind (sog. Work-arounds).

13.4 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerun-gen, die nicht die AEKBT zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, so hat die AEKBT Anspruch auf eine Anpassung des Terminprogramms und auf eine Verschie-bung der vertraglich festgelegten Termine.

13.5 Kein Verschulden der AEKBT liegt namentlich vor bei Verzögerungen infolge von höherer Ge-walt, behördlichen Massnahmen, Umweltereig-nissen und bei Verspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten entstanden sind.

13.6 Sobald für die AEKBT Verzögerungen erkenn-bar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüg-lich schriftlich an.

Art. 14 Übergang von Nutzen und Gefahr

14.1 Bei der Lieferung von Produkten gehen Nutzen und Gefahr mit der Auslieferung des Lieferge-genstands ab dem Lager AEKBT bzw. mit Ab-holung auf den Kunden über.

14.2 Werden die Produkte vom Kunden nicht termin-konform abgeholt, so werden sie auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen auf-bewahrt und ihm sodann nachgeschickt.

Art. 15 Warenrückgabe

15.1 Gelieferte Produkte werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit der AEKBT zurückgenom-men. Waren, die AEKBT nicht an Lager führt, werden nicht zurückgenommen. Die Rücksen-dung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

15.2 Die Rücksendung hat unter Beilage einer detail-lierten Begründung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen.

15.3 Die Produkte sind in Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand zurückzusenden. Für geöffnete Software ist eine Rücksendung aus-geschlossen.

15.4 Die AEKBT behält sich vor, Produkte mit feh-lender, defekter oder beschrifteter Originalver-packung oder nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann die AEKBT eine Feh-lersuche auf Kosten des Kunden (Mindestauf-wand eine Stunde) durchführen.

Art. 16 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte bleiben Eigentum von AEKBT bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und aller Nebenforderungen. Die AEKBT ist berechtigt den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register einzutragen.

Art. 17 Geistiges Eigentum

17.1 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte an den im Rahmen der Vertragserfül-lung geschaffenen Immaterialgütern (insbeson-dere Rechte an Erfindungen, Gestaltungen, Computersoftware, Texten, Plänen, Pro-duktebezeichnungen) bei der AEKBT.

17.2 Der AEKBT stehen die weltweiten Rechte an dem im Rahmen des Vertrags geschaffenen Know-hows in Bezug auf Informationsverarbei-tung (Ideen, Konzepte und Verfahren) ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung alleine und vollum-fänglich der AEKBT zu. Die AEKBT hat insbe-sondere das Recht, das Know-how bei der Aus-führung von Arbeiten ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.

17.3 Die AEKBT räumt dem Kunden ein zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränktes, un-kündbares, übertragbares, nicht ausschliessli-ches Verwendungsrecht an den Immaterialgü-tern ein. Bei Leistungen, die gemäss Vertrag nur über oder für eine bestimmte Zeitdauer zu erbringen sind, beschränkt sich dieses Recht auf die Dauer der entsprechenden Vereinba-rung.

17.4 Sind für den Kunden erkennbar Produkte von Dritten Teil der Leistungen der AEKBT, aner-kennt der Kunde zusätzlich die diesen Produk-ten zugehörigen Nutzungs- und Lizenzbedin-gungen dieser Dritten und räumt diesen das Recht ein, diese Nutzungs- und Lizenzbedin-gungen via AEKBT gegen den Auftraggeber durchzusetzen.

Art. 18 Rechtsgewährleistung

18.1 Bei der Erbringung der Services wird AEKBT gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissent-lich verletzen.

18.2 AEKBT verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen An-spruch wegen Verletzung eines Schutzrechtes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr die aus-schliessliche Führung eines allfälligen Prozes-ses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechts-streites überlässt. Unter diesen Voraussetzun-gen führt die AEKBT den Rechtsstreit auf ihre Kosten und übernimmt auch Schadenersatz, der Dritten zugesprochen wird.

18.3 Wenn das Arbeitsresultat nach richterlichem Ur-teil oder nach dem Ermessen des Unterneh-mers Schutzrechte Dritter verletzt, hat die AEKBT das Recht, auf eigene Kosten Änderun-gen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverlet-zung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben.

18.4 AEKBT ist von den vorstehenden Verpflichtun-gen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher An-spruch darauf beruht, dass das Arbeitsresultat

vom Kunden geändert wurde, oder dass des-sen Nutzung unter anderen als den spezifizier-ten Einsatzbedingungen erfolgt.

18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der AEKBT keine über diese Bestimmungen hinausgehen-den Ansprüche zu.

Art. 19 Prüfung und Abnahme

19.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von AEKBT sofort nach deren Bereitstellung anzu-nehmen und auf Mängel zu prüfen (Abnahme).

19.2 Der Kunde hat festgestellte Mängel innert einer Frist von 7 Tagen der AEKBT anzuzeigen. Un-terlässt er dies, gelten die Arbeiten als geneh-migt.

19.3 AEKBT hat Mängel innert angemessener oder einer allfällig vereinbarten Frist zu beheben.

Art. 20 Sachgewährleistung bei Lieferung von Pro-dukten

20.1 Der Liefergegenstand ist nach Erhalt bzw. Ab-nahme unverzüglich zu kontrollieren. Beanstan-dungen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Versäumt der Kunde diese Frist, gilt der Liefergegenstand als genehmigt. Mängel, die erst nach dieser Prüffrist erkennbar werden, hat der Kunde der AEKBT sofort schriftlich anzuzeigen.

20.2 Die AEKBT gewährleistet, dass der Lieferge-genstand frei von Mängeln in der Beschaffen-heit und der vorgesehenen Gebrauchstauglich-keit ist sowie die vereinbarten und zugesicher-ten Eigenschaften aufweist.

20.3 Die AEKBT übernimmt eine Gewährleistung von einem Jahr ab Übergang von Nutzen und Gefahr. Erfolgt eine Montage des Liefergegen-standes beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr ab Inbetriebnahme.

20.4 Die AEKBT entscheidet über eine Reparatur o-der den Ersatz des mangelhaften Liefergegen-stands nach eigenem Ermessen. Die gesetzli-chen Sachgewährleistungsansprüche, insbe-sondere auf Minderung und Wandelung sind wegbedungen.

20.5 Die Gewährleistung sowie jede Haftung der AEKBT werden ausgeschlossen,

a. für normale Abnutzung, schadhaft gewor-dene Verschleissteile und infolge Beschädi-gung durch Fehlbedienung oder zweckwidri-gen bzw. unsachgemässen Gebrauchs durch den Kunden oder Dritte

b. für Beschädigungen infolge Durchführung unsachgemässer Arbeiten am Liefergegen-stand durch den Kunden oder von der AEKBT nicht beauftragten Dritter;

c. wenn der Kunde von der AEKBT nicht ge-nehmigte Zusatzgeräte anbringt oder nicht genehmigte Eingriffe und/oder Reparaturen

am Liefergegenstand selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt;

d. bei Sachmängeln an Komponenten des Lie-fergegenstands, die von Dritten hergestellt bzw. geliefert werden und für die eine sepa-rate Gewährleistung des Herstellers bzw. Zulieferers besteht (Herstellergarantie). Für diese Komponenten gelten ausschliesslich die Gewährleistungsbestimmungen und -fristen des Herstellers bzw. Zulieferers ge-mäss der dem Produkt beiliegenden Pro-duktinformationsblätter oder ausdrücklicher Erwähnung in der Offerte;

e. für Schäden durch Verschulden Dritter, mangelhafte Wartung oder höhere Gewalt (vgl. Art. 23).

20.6 Ist wegen eines Mangels, für den AEKBT eine Gewährleistung übernimmt, ein Schaden ent-standen, so haftet die AEKBT zusätzlich für dessen Ersatz gemäss Art. 22.

Art. 21 Sachgewährleistung bei werkvertraglichen Leistungen

21.1 Die AEKBT gewährleistet, dass ihre Leistungen die vereinbarten und zugesicherten Eigenschaf-ten aufweisen sowie diejenigen Eigenschaften, welche der Kunde auch ohne besondere Ver-einbarung voraussetzen durfte. Die AEKBT wendet die für Unterstützungs-, Wartungs- und Serviceleistungen übliche Sorgfalt an.

21.2 Liegt bei werkvertraglichen Leistungen ein Man-gel vor, kann der Kunde zunächst nur eine un-entgeltliche Nachbesserung verlangen. Die AEKBT behebt den Mangel innerhalb angemes-sener Frist und trägt alle daraus entstehenden Kosten. Ist die Behebung des Mangels nur durch eine Neuherstellung möglich, so umfasst das Recht auf Nachbesserung auch das Recht auf Neuherstellung.

21.3 Hat die AEKBT die verlangte Nachbesserung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht erfolgreich vor-genommen, kann der Kunde einen dem Minder-wert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen. Bei erheblichen Mängeln kann er statt-dessen vom Vertrag zurücktreten oder die er-forderlichen Unterlagen (namentlich den Quell-code) - soweit die AEKBT zur Herausgabe be-rechtigt ist – herausverlangen und die entspre-chenden Massnahmen selbst vornehmen oder von einem Dritten vornehmen lassen.

21.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Mängel in-nerhalb von 60 Tagen nach Entdeckung zu be-anstanden. Die Gewährleistungsrechte verjäh-ren innerhalb von einem Jahr ab Gesamtab-nahme. Nach der Behebung von beanstande-ten Mängeln beginnen die Fristen für den in-stand gestellten Teil neu zu laufen. Arglistig verschwiegene Mängel können während zehn Jahren ab Gesamtabnahme geltend gemacht werden.

21.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, welche die AEKBT nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnüt-zung, höhere Gewalt (z.B. Erdbeben, Über-schwemmungen, Brand, Terrorismus, Sabo-tage, Streiks), unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel o-der externe Umgebungseinflüsse. Ebenso gel-ten die vertraglichen Garantien nicht für an Dritte übertragene Leistungsbestandteile, be-züglich derer keine verbindlichen Service-Quali-täten vereinbart werden können. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen. Für Hard-ware, Software oder Dienstleistungen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, ist die AEKBT nicht verantwortlich.

Art. 22 Haftung

22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der AEKBT

a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Ver-gütung bzw. im Falle von periodisch wieder-kehrenden Vergütungen auf 50% der jähr-lich zu bezahlenden Vergütung. In jedem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;

b. ausgeschlossen für indirekte oder Folge-schäden wie entgangener Gewinn, nicht re-alisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schä-den infolge von Datenverlusten.

22.2 AEKBT haftet in keinem Fall für widerrechtli-chen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten o-der deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausgenommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Beteiligung.

22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsaus-schluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.

22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Perso-nen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der AEKBT verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.

Art. 23 Höhere Gewalt

Die Vertragsparteien haften dann nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, wenn diese auf von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt zu-rückzuführen ist und die betroffene Vertragspar-tei dies unverzüglich anzeigt und alle angemes-senen Anstrengungen zur Vertragserfüllung un-ternimmt.

Art. 24 Geheimhaltung

24.1 Ohne Zustimmung der AEKBT darf der Kunde Informationen und Tatsachen, die mit dem Ver-trag zusammenhängen oder im Lauf der Erbrin-gung der Dienstleistungen von der AEKBT oder von Dritten erlangt werden, keiner Drittpartei of-fenbaren oder sie für andere Zwecke als zur Durchführung des Vertrages benutzen. Die Ge-heimhaltungspflicht dauert auch nach Beendi-gung des Vertrages an.

24.2 Sofern nicht anders vereinbart, bleiben Unterla-gen, Daten und Arbeitsinstrumente und Know-how, welche die AEKBT dem Kunden im Rah-men der Vertragserfüllung überlässt, aus-schliesslich Eigentum von AEKBT. Der Kunde darf sie nur für den eigenen Gebrauch verwen-den. Jede andere Verwendung, wie z.B. Ver-vielfältigungen sowie der Einsatz bei Dritten o-der eine Abgabe an Dritte, bedarf der schriftli-chen Zustimmung der AEKBT. Daten, die den Auftrag betreffen und auf den Computern des Kunden gespeichert sind, sind nach Beendi-gung dieses Vertrages vollständig zu löschen. Die Unterlagen, Daten und Arbeitsinstrumente sind auf Verlangen der AEKBT unverzüglich zu-rückzugeben. bzw. zu löschen oder zu vernich-ten.

Art. 25 Datenschutz

25.1 Die AEKBT erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der ver-traglichen Leistungen, insbesondere für die Ab-wicklung und Pflege der Kundenbeziehung so-wie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.

25.2 Die AEKBT speichert und verarbeitet diese Da-ten für die Durchführung und Weiterentwicklung der vertraglichen Leistungen und die Erstellung von neuen und auf diese Leistungen bezoge-nen Angeboten.

25.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergän-zende Daten, die bei der AEKBT vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der BKW Gruppe für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personali-sierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich der BKW Gruppe verwen-det werden. Eine aktuelle Übersicht über die Unternehmen der BKW Gruppe und deren Tä-tigkeiten ist auf der Homepage www.bkw.ch verfügbar. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit widerrufen.

25.4 Die AEKBT ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugäng-lich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.

25.5 Die AEKBT sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbeson-dere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.

Art. 26 Datenschutz bei Auftragsdatenverarbeitung

26.1 Soweit die AEKBT mit der Bearbeitung von per-sonenbezogenen Daten beauftragt ist, ver-pflichtet sie sich, diese Daten nur in Überein-stimmung mit dem Datenschutzgesetz zu bear-beiten.

26.2 Die AEKBT bearbeitet die personenbezogenen Daten nur zu den im Vertrag vorgesehenen Zwecken. Ohne Zustimmung des Kunden darf sie die Daten nicht wiederverwenden, weiterge-ben oder sie zu einem anderen Zweck verwen-den. Die AEKBT gibt personenbezogene Daten nur mit dem Einverständnis des Kunden oder der betroffenen Person an Dritte bekannt. Ver-langt eine Drittperson die Bekanntgabe von per-sonenbezogenen Daten, leitet die AEKBT das Begehren an den Kunden weiter.

26.3 Die AEKBT darf im Rahmen von Art. 10 nur Subunternehmer einsetzen, die sich zur Einhal-tung der vorliegenden vertraglichen Daten-schutzbestimmungen verpflichtet haben.

26.4 Die AEKBT gewährleistet die Sicherheit der Da-ten gemäss dem anerkannten Stand der Tech-nik (z.B. Verschlüsselung, Kodierung etc.). Sie verpflichtet sich insbesondere, die ihr zu Syste-men oder Daten des Kunden erteilten Zugriffs-berechtigungen streng geheim zu halten und gegenüber unbefugten Dritten nicht bekannt zu geben.

26.5 Sobald die AEKBT die Daten nicht mehr benö-tigt, spätestens jedoch nach Beendigung des Vertrages, sind die bearbeiteten Daten nach Absprache mit dem Kunden zu vernichten oder an den Kunden zu übergeben. Die AEKBT hat auch alle Kopien zu vernichten.

Art. 27 Abtretungsverbot

Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag o-der den vorliegenden AGB nicht ohne das Ein-verständnis von der AEKBT an Dritte abtreten.

Art. 28 Übertragung

28.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtli-che Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag allfälligen Rechtsnachfolgern zu übertragen. Die Vertragsparteien haften gegenseitig für alle Schäden, die durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen.

28.2 Eine Rechtsnachfolge ist nur mit Zustimmung der anderen Partei möglich. Die Zustimmung kann nur dann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund die Ablehnung des Dritten rechtfertigt, namentlich wenn dieser nicht hinrei-chende Gewähr für die einwandfreie Erfüllung dieses Vertrages bietet.

28.3 Für die Übertragung an Gruppengesellschaften der BKW AG bedarf es keiner Zustimmung der anderen Vertragspartei. Unter Gruppengesell-schaft ist eine Gesellschaft zu verstehen, an der die AEKBT direkt oder indirekt zu mehr als 50% beteiligt ist oder die sie auf andere Weise kontrolliert.

Art. 29 Rechtsgültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB o-der des Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine ungewollte Regelungslücke herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer solchen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer regelungsbedürftigen Lücke soll eine rechtswirksame Bestimmung treten, welche die Vertragsparteien unter angemessener Berück-sichtigung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen sowie Sinn und Zweck des Vertrages im Hinblick auf eine solche Reglungslücke ver-einbart hätten.

Art. 30 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es findet schweizerisches materielles Recht un-ter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag wird der Sitz der AEK Build Tec AG als ausschliesslicher Gerichtsstand verein-bart.

1. März 2020