Gelieferte Produkte bleiben Eigentum von AEKBT bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und aller Nebenforderungen. Die AEKBT ist berechtigt den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register einzutragen.
Art. 17 Geistiges Eigentum
17.1 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte an den im Rahmen der Vertragserfül-lung geschaffenen Immaterialgütern (insbeson-dere Rechte an Erfindungen, Gestaltungen, Computersoftware, Texten, Plänen, Pro-duktebezeichnungen) bei der AEKBT.
17.2 Der AEKBT stehen die weltweiten Rechte an dem im Rahmen des Vertrags geschaffenen Know-hows in Bezug auf Informationsverarbei-tung (Ideen, Konzepte und Verfahren) ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung alleine und vollum-fänglich der AEKBT zu. Die AEKBT hat insbe-sondere das Recht, das Know-how bei der Aus-führung von Arbeiten ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.
17.3 Die AEKBT räumt dem Kunden ein zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränktes, un-kündbares, übertragbares, nicht ausschliessli-ches Verwendungsrecht an den Immaterialgü-tern ein. Bei Leistungen, die gemäss Vertrag nur über oder für eine bestimmte Zeitdauer zu erbringen sind, beschränkt sich dieses Recht auf die Dauer der entsprechenden Vereinba-rung.
17.4 Sind für den Kunden erkennbar Produkte von Dritten Teil der Leistungen der AEKBT, aner-kennt der Kunde zusätzlich die diesen Produk-ten zugehörigen Nutzungs- und Lizenzbedin-gungen dieser Dritten und räumt diesen das Recht ein, diese Nutzungs- und Lizenzbedin-gungen via AEKBT gegen den Auftraggeber durchzusetzen.
Art. 18 Rechtsgewährleistung
18.1 Bei der Erbringung der Services wird AEKBT gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissent-lich verletzen.
18.2 AEKBT verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen An-spruch wegen Verletzung eines Schutzrechtes, sofern sie vom Kunden innerhalb von 30 Tagen schriftlich benachrichtigt wird und ihr die aus-schliessliche Führung eines allfälligen Prozes-ses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechts-streites überlässt. Unter diesen Voraussetzun-gen führt die AEKBT den Rechtsstreit auf ihre Kosten und übernimmt auch Schadenersatz, der Dritten zugesprochen wird.
18.3 Wenn das Arbeitsresultat nach richterlichem Ur-teil oder nach dem Ermessen des Unterneh-mers Schutzrechte Dritter verletzt, hat die AEKBT das Recht, auf eigene Kosten Änderun-gen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverlet-zung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben.
18.4 AEKBT ist von den vorstehenden Verpflichtun-gen enthoben, wenn ein schutzrechtlicher An-spruch darauf beruht, dass das Arbeitsresultat
vom Kunden geändert wurde, oder dass des-sen Nutzung unter anderen als den spezifizier-ten Einsatzbedingungen erfolgt.
18.5 Dem Kunden stehen gegenüber der AEKBT keine über diese Bestimmungen hinausgehen-den Ansprüche zu.
Art. 19 Prüfung und Abnahme
19.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von AEKBT sofort nach deren Bereitstellung anzu-nehmen und auf Mängel zu prüfen (Abnahme).
19.2 Der Kunde hat festgestellte Mängel innert einer Frist von 7 Tagen der AEKBT anzuzeigen. Un-terlässt er dies, gelten die Arbeiten als geneh-migt.
19.3 AEKBT hat Mängel innert angemessener oder einer allfällig vereinbarten Frist zu beheben.
Art. 20 Sachgewährleistung bei Lieferung von Pro-dukten
20.1 Der Liefergegenstand ist nach Erhalt bzw. Ab-nahme unverzüglich zu kontrollieren. Beanstan-dungen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Versäumt der Kunde diese Frist, gilt der Liefergegenstand als genehmigt. Mängel, die erst nach dieser Prüffrist erkennbar werden, hat der Kunde der AEKBT sofort schriftlich anzuzeigen.
20.2 Die AEKBT gewährleistet, dass der Lieferge-genstand frei von Mängeln in der Beschaffen-heit und der vorgesehenen Gebrauchstauglich-keit ist sowie die vereinbarten und zugesicher-ten Eigenschaften aufweist.
20.3 Die AEKBT übernimmt eine Gewährleistung von einem Jahr ab Übergang von Nutzen und Gefahr. Erfolgt eine Montage des Liefergegen-standes beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr ab Inbetriebnahme.
20.4 Die AEKBT entscheidet über eine Reparatur o-der den Ersatz des mangelhaften Liefergegen-stands nach eigenem Ermessen. Die gesetzli-chen Sachgewährleistungsansprüche, insbe-sondere auf Minderung und Wandelung sind wegbedungen.
20.5 Die Gewährleistung sowie jede Haftung der AEKBT werden ausgeschlossen,
a. für normale Abnutzung, schadhaft gewor-dene Verschleissteile und infolge Beschädi-gung durch Fehlbedienung oder zweckwidri-gen bzw. unsachgemässen Gebrauchs durch den Kunden oder Dritte
b. für Beschädigungen infolge Durchführung unsachgemässer Arbeiten am Liefergegen-stand durch den Kunden oder von der AEKBT nicht beauftragten Dritter;
c. wenn der Kunde von der AEKBT nicht ge-nehmigte Zusatzgeräte anbringt oder nicht genehmigte Eingriffe und/oder Reparaturen
am Liefergegenstand selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt;
d. bei Sachmängeln an Komponenten des Lie-fergegenstands, die von Dritten hergestellt bzw. geliefert werden und für die eine sepa-rate Gewährleistung des Herstellers bzw. Zulieferers besteht (Herstellergarantie). Für diese Komponenten gelten ausschliesslich die Gewährleistungsbestimmungen und -fristen des Herstellers bzw. Zulieferers ge-mäss der dem Produkt beiliegenden Pro-duktinformationsblätter oder ausdrücklicher Erwähnung in der Offerte;
e. für Schäden durch Verschulden Dritter, mangelhafte Wartung oder höhere Gewalt (vgl. Art. 23).
20.6 Ist wegen eines Mangels, für den AEKBT eine Gewährleistung übernimmt, ein Schaden ent-standen, so haftet die AEKBT zusätzlich für dessen Ersatz gemäss Art. 22.
Art. 21 Sachgewährleistung bei werkvertraglichen Leistungen
21.1 Die AEKBT gewährleistet, dass ihre Leistungen die vereinbarten und zugesicherten Eigenschaf-ten aufweisen sowie diejenigen Eigenschaften, welche der Kunde auch ohne besondere Ver-einbarung voraussetzen durfte. Die AEKBT wendet die für Unterstützungs-, Wartungs- und Serviceleistungen übliche Sorgfalt an.
21.2 Liegt bei werkvertraglichen Leistungen ein Man-gel vor, kann der Kunde zunächst nur eine un-entgeltliche Nachbesserung verlangen. Die AEKBT behebt den Mangel innerhalb angemes-sener Frist und trägt alle daraus entstehenden Kosten. Ist die Behebung des Mangels nur durch eine Neuherstellung möglich, so umfasst das Recht auf Nachbesserung auch das Recht auf Neuherstellung.
21.3 Hat die AEKBT die verlangte Nachbesserung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht erfolgreich vor-genommen, kann der Kunde einen dem Minder-wert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen. Bei erheblichen Mängeln kann er statt-dessen vom Vertrag zurücktreten oder die er-forderlichen Unterlagen (namentlich den Quell-code) - soweit die AEKBT zur Herausgabe be-rechtigt ist – herausverlangen und die entspre-chenden Massnahmen selbst vornehmen oder von einem Dritten vornehmen lassen.
21.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Mängel in-nerhalb von 60 Tagen nach Entdeckung zu be-anstanden. Die Gewährleistungsrechte verjäh-ren innerhalb von einem Jahr ab Gesamtab-nahme. Nach der Behebung von beanstande-ten Mängeln beginnen die Fristen für den in-stand gestellten Teil neu zu laufen. Arglistig verschwiegene Mängel können während zehn Jahren ab Gesamtabnahme geltend gemacht werden.
21.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, welche die AEKBT nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnüt-zung, höhere Gewalt (z.B. Erdbeben, Über-schwemmungen, Brand, Terrorismus, Sabo-tage, Streiks), unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel o-der externe Umgebungseinflüsse. Ebenso gel-ten die vertraglichen Garantien nicht für an Dritte übertragene Leistungsbestandteile, be-züglich derer keine verbindlichen Service-Quali-täten vereinbart werden können. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen. Für Hard-ware, Software oder Dienstleistungen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, ist die AEKBT nicht verantwortlich.
Art. 22 Haftung
22.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der AEKBT
a. beschränkt auf 50% der geschuldeten Ver-gütung bzw. im Falle von periodisch wieder-kehrenden Vergütungen auf 50% der jähr-lich zu bezahlenden Vergütung. In jedem Fall ist die maximale Haftung jedoch auf CHF 1'000'000.00 beschränkt;
b. ausgeschlossen für indirekte oder Folge-schäden wie entgangener Gewinn, nicht re-alisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schä-den infolge von Datenverlusten.
22.2 AEKBT haftet in keinem Fall für widerrechtli-chen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten o-der deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausgenommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Beteiligung.
22.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsaus-schluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
22.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Perso-nen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
22.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der AEKBT verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.
Art. 23 Höhere Gewalt
Die Vertragsparteien haften dann nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, wenn diese auf von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt zu-rückzuführen ist und die betroffene Vertragspar-tei dies unverzüglich anzeigt und alle angemes-senen Anstrengungen zur Vertragserfüllung un-ternimmt.
Art. 24 Geheimhaltung
24.1 Ohne Zustimmung der AEKBT darf der Kunde Informationen und Tatsachen, die mit dem Ver-trag zusammenhängen oder im Lauf der Erbrin-gung der Dienstleistungen von der AEKBT oder von Dritten erlangt werden, keiner Drittpartei of-fenbaren oder sie für andere Zwecke als zur Durchführung des Vertrages benutzen. Die Ge-heimhaltungspflicht dauert auch nach Beendi-gung des Vertrages an.
24.2 Sofern nicht anders vereinbart, bleiben Unterla-gen, Daten und Arbeitsinstrumente und Know-how, welche die AEKBT dem Kunden im Rah-men der Vertragserfüllung überlässt, aus-schliesslich Eigentum von AEKBT. Der Kunde darf sie nur für den eigenen Gebrauch verwen-den. Jede andere Verwendung, wie z.B. Ver-vielfältigungen sowie der Einsatz bei Dritten o-der eine Abgabe an Dritte, bedarf der schriftli-chen Zustimmung der AEKBT. Daten, die den Auftrag betreffen und auf den Computern des Kunden gespeichert sind, sind nach Beendi-gung dieses Vertrages vollständig zu löschen. Die Unterlagen, Daten und Arbeitsinstrumente sind auf Verlangen der AEKBT unverzüglich zu-rückzugeben. bzw. zu löschen oder zu vernich-ten.
Art. 25 Datenschutz
25.1 Die AEKBT erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der ver-traglichen Leistungen, insbesondere für die Ab-wicklung und Pflege der Kundenbeziehung so-wie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.
25.2 Die AEKBT speichert und verarbeitet diese Da-ten für die Durchführung und Weiterentwicklung der vertraglichen Leistungen und die Erstellung von neuen und auf diese Leistungen bezoge-nen Angeboten.
25.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergän-zende Daten, die bei der AEKBT vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der BKW Gruppe für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personali-sierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich der BKW Gruppe verwen-det werden. Eine aktuelle Übersicht über die Unternehmen der BKW Gruppe und deren Tä-tigkeiten ist auf der Homepage www.bkw.ch verfügbar. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit widerrufen.